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Grabarten

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Beerdigung in einem Sarg erfolgen muss. Auch wenn es sich um eine Feuerbestattung oder Seebestattung handeln soll, kann dieser Zwang nicht umgangen werden.

Laut der neuen Friedhofssatzung unterscheidet die Stadt Bottrop zwischen folgenden Grabarten. Doch nicht alle Bestattungsformen sind auf allen Bottroper Friedhöfen möglich.

Klicken Sie auf die Bezeichnungen um weitere Informationen zu erhalten.

1. Reihengrabstätten
1 Reihengrabstätten
2 Urnenreihengrabstätten
3 Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal
4 Wiesengrab für Urnen mit Gemeinschaftsgrabmal
5 Wiesenpflege-Reihengrabstätten
6 Urnenbaum-Reihengrabstätten
2. Familiengrabstätten
1 Familiengrabstätten
2 Urnen-Familiengrabstätten
3 Wiesenpflege-Familiengrabstätten
4 Urnenbaum-Familiengrabstätten
5 Urnenkammern
3. Sondergrabstätten/Sondergrabfelder
1 Aschestreufelder
2 Gemeinschaftsgrabstätten
3 Ehrengrabstätten
4 Kriegsgräber

 

 
© Dickmann Bestattungen GmbH