Grabarten
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Beerdigung
in einem Sarg erfolgen muss. Auch wenn es sich um eine
Feuerbestattung oder Seebestattung
handeln soll, kann dieser Zwang nicht umgangen werden.
Laut der neuen Friedhofssatzung unterscheidet die Stadt Bottrop zwischen folgenden
Grabarten. Doch nicht alle Bestattungsformen sind auf allen Bottroper Friedhöfen
möglich.
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