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Familiengrabstätten / Gruften

Bei der Wahl einer Familiengruft besteht die Möglichkeit, die Lage des Grabes und die Anzahl der Stellen selbst zu bestimmen. Für Familiengrabstätten gelten keine Gestaltungsvorschriften mehr.

Familiengruften können wiedererworben werden, sodass dort weitere Beerdigungen möglich sind. Familiengruften können ein- oder mehrstellig erworben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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