Familiengrabstätten / Gruften
Bei der Wahl einer Familiengruft besteht die Möglichkeit,
die Lage des Grabes und die Anzahl der Stellen selbst zu
bestimmen. Für Familiengrabstätten gelten keine
Gestaltungsvorschriften mehr.
Familiengruften können wiedererworben werden, sodass dort weitere Beerdigungen
möglich sind. Familiengruften können ein- oder mehrstellig erworben werden.
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