Aschestreufelder
Der Verstreuung muss eine Einäscherung im Sarg vorausgehen.
Damit die Asche verstreut werden kann, muss der Verstorbene zu Lebzeiten seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben haben.
Ansonsten ist eine Bestattung der Urne gesetzlich vorgeschrieben. Aschestreufelder gibt es nur auf dem Westfriedhof
und dem Friedhof an der Schulstraß in Kirchhellen.
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